Darum geht es
Jagdzeiten sind ein beliebtes Prüfungsthema und eine häufige Fehlerquelle. Der Grund: Sie stehen an mehreren Stellen. Der Bund setzt mit der Verordnung über die Jagdzeiten einen Rahmen, die Länder weichen ab. In der Prüfung zählen die Jagdzeiten deines Landes.
Diese Seite erklärt das System und die bundesrechtlichen Grundregeln. Die vollständigen Tabellen deines Landes lernst du im Landesmodul.
Kernwissen
Diese Regeln gelten bundesweit:
- Grundsatz (§ 22 Abs. 1 BJagdG): Das Bundesministerium bestimmt die Jagdzeiten durch Rechtsverordnung. Außerhalb der Jagdzeiten ist Wild mit der Jagd zu verschonen (Schonzeiten).
- Bundesverordnung über die Jagdzeiten: Sie nennt die Jagdzeiten der einzelnen Arten, zum Beispiel für Rehböcke vom 01.05. bis 15.10., für Schmalrehe vom 01.05. bis 31.01. und für Ricken vom 01.09. bis 31.01. Schwarzwild, Wildkaninchen und Füchse dürfen ganzjährig bejagt werden – vorbehaltlich des Elterntierschutzes.
- Länder: Sie können Jagdzeiten abkürzen oder aufheben und Schonzeiten aus besonderen Gründen aufheben, etwa zur Seuchenbekämpfung oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden (§ 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG). Außerdem dürfen sie im Jagdrecht vom Bundesrecht abweichen (Art. 72 Abs. 3 Nr. 1 GG) und für Arten, die sie zusätzlich dem Jagdrecht unterstellen, eigene Zeiten festsetzen.
- Ganzjährige Schonung (§ 22 Abs. 2 BJagdG): Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, ist das ganze Jahr zu schonen.
- Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG): In den Setz- und Brutzeiten dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden – auch bei Wild ohne Schonzeit.
- Wolf (§ 22d Abs. 2 BJagdG): Jagdzeit vom 01.07. bis 31.10., wenn bei günstigem Erhaltungszustand ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt ist.
- Nachtzeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG): Schalenwild außer Schwarzwild sowie Federwild dürfen nicht zur Nachtzeit erlegt werden – von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
- Verwechslungsgefahr (§ 1 Abs. 3 JagdZeitV): Die Jagdzeiten umfassen nur Zeiträume, in denen für einen Jäger keine Gefahr der Verwechslung von Tierarten besteht.
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Übungsfragen zu Jagdzeiten und Schonzeiten
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Frage 1 von 4
Welche Jagdzeit nennt die Bundesverordnung über die Jagdzeiten für Rehböcke?
Frage 2 von 4
Was bedeutet der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG?
Frage 3 von 4Mehrfachauswahl
Welche Arten dürfen nach der Bundesverordnung über die Jagdzeiten ganzjährig bejagt werden, vorbehaltlich des Elterntierschutzes?
3 Antworten richtig – wähle 3 aus
Frage 4 von 4
Wer bestimmt nach § 22 Abs. 1 BJagdG die Jagdzeiten?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.