Darum geht es
Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87) ist der Wolf seit dem 02.04.2026 Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Fragensammlungen und Lernmaterial, die vor diesem Datum entstanden sind, sind beim Wolf veraltet.
Für die Prüfung brauchst du zwei Ebenen: den Bundesrahmen aus den neuen §§ 22b bis 22f BJagdG und den Stand in deinem Land. Ob und wo der Wolf tatsächlich bejagt werden darf, hängt vom Erhaltungszustand, von Managementplänen und vom Landesrecht ab.
Kernwissen
Die wichtigsten Regeln des Bundesrechts:
- Einordnung: Der Wolf ist Haarwild (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG). § 2 Abs. 4 wurde nicht geändert, deshalb ist er rechtlich Niederwild.
- Munition: Kein Schrot auf Wölfe, außer zum Töten in Fallen gefangener Wölfe und für den Fangschuss (§ 19 Abs. 1 Nr. 1). Büchsenpatronen mindestens 6,5 mm und mindestens 2.000 Joule E 100, wie beim Schalenwild außer Rehwild (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b).
- Ungünstiger Erhaltungszustand (§ 22b): Die Behörde ergreift Maßnahmen, damit die Population künftig dauerhaft einen günstigen Erhaltungszustand erreichen kann – etwa zeitliche oder räumliche Beschränkungen der Jagd, eine Höchstzahl, ein Jagdverbot oder ein Genehmigungssystem.
- Verbote (§ 22c): Wildlebende Wölfe zu füttern und kranke oder verletzte Wölfe zur Gesundpflege aufzunehmen, ist verboten (Abs. 1). Bei der Jagd auf Wölfe sind elektronische Vorrichtungen, die töten oder betäuben können, Sprengstoff und nicht selektive Fallen verboten (Abs. 2).
- Anzeige (§ 22d Abs. 1): Wer einen Wolf erlegt hat oder als Jagdausübungsberechtigter einen toten Wolf findet, zeigt das der zuständigen Behörde unverzüglich an. Der Jagdausübungsberechtigte ermöglicht Untersuchung und Probennahme.
- Jagdzeit (§ 22d Abs. 2): Bei günstigem Erhaltungszustand muss die Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen. Liegt er vor, darf der Wolf vom 01.07. bis 31.10. nach Maßgabe des Plans bejagt werden.
- Ohne Plan, in der Schonzeit oder bei ungünstigem Erhaltungszustand (§ 22d Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 1): Jagd nur mit Genehmigung der Behörde, etwa zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der Gesundheit und öffentlichen Sicherheit.
- Nach einem Riss an Nutztieren (§ 22d Abs. 3 Satz 2 bis 5): Stellt ein von Behörde oder Land bestellter Sachverständiger für Wolfsrisse fest, dass ein Wolf den Schaden trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen verursacht hat, ist die Jagd ohne Genehmigung zulässig – höchstens 20 Kilometer um den Schadensort und höchstens sechs Wochen. Sie endet, sobald in diesem Radius ein Wolf erlegt ist.
- Anordnungen (§ 22d Abs. 4): Die Behörde kann die Jagd anordnen, die Erlegung von Einzeltieren oder ganzen Rudeln anordnen, Weidegebiete bestimmen, in denen die Bejagung auch bei ungünstigem Erhaltungszustand zulässig ist, und im Einzelfall Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze zulassen.
- Wolfshybriden (§ 22f): Sie sind auf Anordnung der Behörde vom Jagdausübungsberechtigten zu erlegen.
- Aneignung: erst nach der behördlichen Untersuchung. Der Handel mit Balg oder Präparat ist nach der EU-Artenschutzverordnung (VO (EG) Nr. 338/97, Anhang A) verboten.
Selbst prüfen
Übungsfragen zu Wolf im Jagdrecht seit 02.04.2026
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Welche Jagdzeit gilt nach § 22d Abs. 2 BJagdG für den Wolf, wenn ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt ist?
Was ist bei der Jagd auf Wölfe nach § 22c Abs. 2 BJagdG verboten?
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Ein Schaf wurde gerissen. Wann ist die Jagd auf den Wolf danach ohne Genehmigung der Behörde zulässig?
Wie ordnet § 2 BJagdG den Wolf ein?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.