Darum geht es
Jagdbetrieb ist das Fach für die Praxis: Wie jagst du, wie gehst du mit dem Schuss um, was passiert danach? § 15 Abs. 5 BJagdG nennt den Jagdbetrieb ausdrücklich als Prüfungsstoff. Hier verbinden sich Wildbiologie, Waffenhandhabung, Recht und Brauchtum.
In der schriftlichen Prüfung geht es um Jagdarten, Verbote und Abläufe. Im mündlich-praktischen Teil sollst du erklären, wie du dich am Anschuss verhältst, wann eine Nachsuche nötig ist und wie eine Strecke gelegt wird.
Kernwissen
Die wichtigsten Abläufe und Regeln:
- Einzeljagd: Ansitz vom Hochsitz oder Bodensitz, Pirsch als langsames Anschleichen und Lockjagd – zum Beispiel das Blatten auf den Rehbock in der Blattzeit.
- Gesellschaftsjagd: Treib-, Drück- und Bewegungsjagden mit mehreren Schützen, Treibern und Hunden. Sie braucht eine Jagdleitung, eine Sicherheitsbelehrung vor Beginn und klare Signale für Anfang und Ende. Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen daran nicht teilnehmen (§ 16 Abs. 3 BJagdG).
- Ansprechen: Vor jedem Schuss bestimmst du Wildart, Geschlecht, Alter und ob das Stück führt, also Junge versorgt. Dann prüfst du, ob Jagdzeit und Abschussplan den Schuss erlauben. Elterntiere, die zur Aufzucht nötig sind, dürfen in der Setz- und Brutzeit nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG).
- Abschussplan (§ 21 Abs. 2): Schalenwild außer Schwarzwild darf nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. Einzelheiten regeln die Länder.
- Sachliche Verbote (§ 19 Abs. 1): unter anderem Schlingen, die Hetzjagd, das Erlegen aus Kraftfahrzeugen, vergiftete Köder und das Erlegen von Schalenwild in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um Fütterungen. Die Brackenjagd ist nur auf Flächen ab 1.000 Hektar zulässig.
- Nach dem Schuss: Stück und Umgebung beobachten, Pirschzeichen am Anschuss suchen – Schweiß (Blut), Schnitthaar, Knochensplitter – und den Anschuss verbrechen, also markieren. Liegt das Stück nicht, wartest du und ziehst für die Nachsuche einen brauchbaren Hund hinzu.
- Nachsuche (§ 22a): Krankgeschossenes Wild ist unverzüglich zu erlegen, um es vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren. Wechselt es in einen fremden Jagdbezirk, darfst du nur folgen, wenn eine schriftliche Vereinbarung über die Wildfolge besteht; Näheres regeln die Länder.
- Versorgen: Großwild so schnell wie möglich aufbrechen, dann auskühlen lassen. Bei Auffälligkeiten ist eine amtliche Untersuchung nötig (siehe Wildbrethygiene).
- Brauchtum: Bruchzeichen, der letzte Bissen, Streckelegen und Jagdsignale gehören zur Weidgerechtigkeit nach § 1 Abs. 3 BJagdG. Beim Streckelegen liegt das Wild auf der rechten Körperseite.
Selbst prüfen
Übungsfragen zu Jagdbetrieb und Jagdpraxis
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Was verlangt § 22a Abs. 1 BJagdG bei krankgeschossenem Wild?
Was verbietet § 19 Abs. 1 BJagdG?
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Wann darfst du krankgeschossenem Wild in einen fremden Jagdbezirk folgen?
Welches Wild darf nach § 21 Abs. 2 BJagdG ohne Abschussplan erlegt werden?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.