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Jagdschein-üben

J-K-M17

Mündlich-praktische Prüfung: Ablauf und Musterantworten

Wie der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung abläuft, wie er je Land gewertet wird und wie du Antworten aufbaust – mit zwei Musterantworten.
Stand 26.09.20263 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Der mündlich-praktische Teil ist nach § 15 Abs. 5 BJagdG einer von drei Prüfungsteilen – und er wird oft unterschätzt. In Baden-Württemberg haben 2025 von 1.133 Prüflingen, die nicht bestanden, 666 allein im mündlich-praktischen Teil nicht bestanden.

Hier zählt nicht das Wiedererkennen der richtigen Antwort, sondern freies, geordnetes Erklären am Objekt: am Präparat, an der Waffe, an der Pflanze oder am Rechtsfall. Das lässt sich üben – am besten laut und mit Stoppuhr.

Kernwissen

Aufbau und Wertung unterscheiden sich je Land. Beispiele aus den Prüfungsordnungen und von den Prüfungsstellen:

  • Nordrhein-Westfalen: Gruppen von höchstens drei Personen, etwa 30 Minuten je Person, alle vier Sachgebiete; bestanden in drei Sachgebieten, darunter Sachgebiet 1 und 3.
  • Baden-Württemberg: im Gelände, mindestens zwei Prüfer, etwa 15 Minuten je Fach, bis zu drei Personen; alle fünf Fächer müssen bestanden sein.
  • Bayern: 10 bis 15 Minuten je Sachgebiet; den mündlichen Teil erreichst du erst nach bestandenem schriftlichem Teil.
  • Saarland: höchstens 15 Minuten je Sachgebiet, zwei Prüfer, Noten von 1 bis 6; nicht bestanden bei einmal „ungenügend“ oder zweimal „mangelhaft“.
  • Hessen: mindestens 60 Prozent je Sachgebiet.
  • Sachsen: zwei Prüfer, höchstens 15 Minuten je Fach.
  • Berlin: 10 bis 15 Minuten je Sachgebiet; bestanden in den Sachgebieten 4 und 5 und mindestens zwei weiteren.
  • Typische Stationen: Präparate und Trophäen, Waffen und Munition, Pflanzen und Feldfrüchte, Hundewesen, Wildbrethygiene und Rechtsfälle.

So baust du eine Antwort auf

Eine gute Antwort ist kurz, geordnet und belegt:

  • Mit dem Kern beginnen: erst die Antwort auf die Frage, dann Begründung und Ausnahmen.
  • Die Norm nennen, wo es eine gibt – zum Beispiel „§ 22a BJagdG“ bei der Nachsuche.
  • Vom Allgemeinen zum Besonderen: Einordnung, Merkmale, Besonderheiten.
  • Vier bis acht Punkte reichen. Wer ausschweift, verliert Zeit und riskiert Fehler.
  • Nicht raten. „Das weiß ich nicht sicher, ich würde es in der Verordnung nachsehen“ ist besser als eine falsche Zahl.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Mündlich-praktische Prüfung: Ablauf und Musterantworten

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4

Wann ist der mündlich-praktische Teil in Nordrhein-Westfalen bestanden?

Frage 2 von 4

Du hast als kundige Person ein Wildschwein ohne Befund untersucht und gibst es an einen Wildbearbeitungsbetrieb ab. Was muss den Wildkörper außer der Erklärung begleiten?

Frage 3 von 4

Welche Regel gilt in Baden-Württemberg für den mündlich-praktischen Teil?

Frage 4 von 4

Wie beginnst du eine Antwort im mündlich-praktischen Teil am besten?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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