Brandenburg
Jägerprüfung in Brandenburg
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Brandenburgisches Jagdgesetz (BbgJagdG) § 24, Bekanntmachung vom 20.05.2026; Jagdverordnung (BbgJagdDV) vom 28.06.2019, zuletzt geändert 24.03.2026; Prüfungsordnung des Landesjagdverbands (Version 07 vom 03.01.2024) |
|---|---|
| Prüfungsstelle | Landesjagdverband Brandenburg (beliehen, § 24 Abs. 5 BbgJagdG) |
| Ausbildung | mindestens 150 Stunden; jagdpraktisch mindestens 1 Jahr Praxis oder ein Lehrgang von mindestens 40 Stunden; höchstens 4 Jahre zwischen Ausbildungsende und Prüfung |
| Anmeldung | 2 Monate vor dem schriftlichen Teil; Nachweis einer Haftpflichtversicherung |
| Reihenfolge | schriftlich (eröffnet den Prüfungszyklus) → mündlich-praktisch → Schießen |
| Schriftlich | 6 Sachgebiete × 15 = 90 Fragen zum Ankreuzen, bis 20 % offene Fragen, 120 Minuten, nur mit Kugelschreiber |
| Bestehen schriftlich | mindestens 9 von 15 je Sachgebiet; wer den schriftlichen Teil nicht besteht, scheidet aus |
| Wiederholung | jedes Sachgebiet im mündlich-praktischen Teil und jeder Schießteil zweimal innerhalb von 24 Monaten ab Beginn des Zyklus |
| Sachgebiete | 1 Wildarten · 2 Naturschutz · 3 Waffentechnik · 4 Jagdbetrieb · 5 Wildkrankheiten · 6 Rechtliche Vorschriften |
| Gebühr | 333,20 €; Wiederholung 216,58 € |
| Prüflinge | 827 im Jahr 2024, 58 % bestanden |
Ablauf und Besonderheiten
In Brandenburg nimmt der Landesjagdverband als beliehene Stelle die Jägerprüfung ab (§ 24 Abs. 5 BbgJagdG). Vor der Prüfung steht eine Ausbildung von mindestens 150 Stunden, dazu jagdpraktische Erfahrung: mindestens ein Jahr Praxis oder ein Lehrgang von mindestens 40 Stunden. Zwischen Ausbildungsende und Prüfung dürfen höchstens vier Jahre liegen.
Die Prüfung beginnt mit dem schriftlichen Teil: 90 Fragen aus sechs Sachgebieten in 120 Minuten, bis zu einem Fünftel davon als offene Fragen. Je Sachgebiet brauchst du mindestens 9 von 15. Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, kommt nicht weiter. Mit dem schriftlichen Teil beginnt ein Zyklus von 24 Monaten, in dem du Sachgebiete des mündlich-praktischen Teils und Schießteile je zweimal wiederholen kannst.
Die Anmeldung muss zwei Monate vor dem schriftlichen Teil vorliegen, dazu der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Die Gebühr beträgt 333,20 Euro, eine Wiederholung 216,58 Euro. Die genauen Schießdisziplinen und Mindestleistungen werden noch an der Prüfungsordnung geprüft.
Landesrecht mit Prüfungsbezug: Der Landtag hat am 18.03.2026 eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Danach ist der Wolf auch im Landesrecht jagdbar; die Einzelheiten regelt die Brandenburgische Wolfsverordnung. Außerdem erlaubt das geänderte Gesetz Nachtzieltechnik bei der Nachsuche. Der Rehbock darf in Brandenburg ab dem 16.04. bejagt werden.
Den Online-Test des Landesjagdverbands übernimmt Jagdschein-üben nicht. Du übst mit eigenen Fragen im Brandenburger Format, einschließlich offener Fragen.