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Jagdschein-üben

Sachsen

Jägerprüfung in Sachsen

Jägerprüfung in Sachsen: schriftlich am PC mit Zufallsfragen, 75 % in Waffenkunde und Recht, 60 % in den übrigen Fächern, Ausbildung mindestens 120 Stunden.
Stand 26.09.2026

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageSächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO) vom 27.08.2012, zuletzt geändert 15.05.2019, §§ 12–19
Ausbildungmindestens 120 Stunden; Landwirte und vergleichbare Berufe 90 Stunden (§ 13 Abs. 3)
Fächer1 Jagdkunde (Wildbiologie, Jagdbetrieb, Jagdhundewesen) · 2 Waffenkunde · 3 Verbraucherschutz (Wildbrethygiene, Wildverwertung) · 4 Recht (§ 12)
Schriftlichelektronisch am PC, Zufallsfragen aus dem Katalog mit Antwortauswahl, 2 Stunden (§ 16)
Bestehen schriftlichmindestens 75 % in Waffenkunde und Recht, mindestens 60 % in Jagdkunde und Verbraucherschutz
SchießenRehbock 5 Schuss auf 100 m sitzend aufgelegt, 4 Treffer im 9. oder 10. Ring; Keiler 5 Schuss auf 50 m stehend freihändig mit Rehwildkaliber, 3 Treffer; 15 Wurftauben Trap oder Skeet, 4 Treffer (§ 15)
Mündlich-praktisch2 Prüfer, höchstens 15 Minuten je Fach (§ 17)
Gültigkeitbestandene Teile 18 Monate (§ 19 Abs. 3)
Prüflinge437 im Jahr 2024, 24 % nicht bestanden

Ablauf und Besonderheiten

Sachsen regelt die Jägerprüfung in der Sächsischen Jagdverordnung (§§ 12 bis 19). Vor der Prüfung steht eine Ausbildung von mindestens 120 Stunden; für Landwirtinnen, Landwirte und vergleichbare Berufe genügen 90 Stunden.

Die vier Prüfungsfächer legt § 12 fest: Jagdkunde mit Wildbiologie, Jagdbetrieb und Jagdhundewesen, Waffenkunde, Verbraucherschutz mit Wildbrethygiene und Wildverwertung sowie Recht. 2024 legten in Sachsen 437 Personen die Prüfung ab, 24 Prozent bestanden nicht.

Der schriftliche Teil läuft am Computer: Du bekommst Zufallsfragen aus einem Katalog und hast zwei Stunden Zeit. Die Bestehensgrenzen sind unterschiedlich hoch – in Waffenkunde und Recht brauchst du 75 Prozent, in Jagdkunde und Verbraucherschutz 60 Prozent. Plane deine Lernzeit entsprechend und übe gezielt die beiden Fächer mit der höheren Grenze.

Bei der Schießprüfung sind die Anforderungen an die Rehbockscheibe hoch: Vier von fünf Schüssen müssen im 9. oder 10. Ring liegen. Dazu kommen fünf Schuss auf die Keilerscheibe auf 50 Meter und 15 Wurftauben. Im mündlich-praktischen Teil prüfen zwei Prüfer bis zu 15 Minuten je Fach. Bestandene Prüfungsteile bleiben 18 Monate gültig.

Landesrecht mit Prüfungsbezug: Der Rehbock darf in Sachsen vom 16.04. bis 31.01. bejagt werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsJagdVO). Nachtzieltechnik ist bei Schwarzwild zugelassen (§ 4c).

Den Online-Test der Behörde übernimmt Jagdschein-üben nicht; geübt wird mit eigenen Fragen im Format der PC-Prüfung. Gebühren und Termine nennt die zuständige Behörde.

Quellen

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