Hessen
Jägerprüfung in Hessen
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Hessisches Jagdgesetz (HJagdG); Hessische Jagdverordnung (HJagdV) in der Fassung der Verordnung vom 03.03.2026, in Kraft seit 01.04.2026 (§§ 4–7, 16) |
|---|---|
| Prüfungsbehörde | Regierungspräsidium Kassel (obere Jagdbehörde); Anmeldung bei der unteren Jagdbehörde des Wohnorts |
| Mindestalter | 16 Jahre oder Vollendung binnen 2 Monaten nach dem Prüfungstermin (§ 7 Nr. 7 HJagdV) |
| Pflichtpraxis | Übungsschießen, 2 Gesellschaftsjagden mit Aufbrechen, 1 Hundeprüfung, Fallenjagdlehrgang, 2 Exkursionen |
| Schriftlich | 4 Sachgebiete × 25 = 100 Mehrfachauswahlfragen, 2 Stunden; je Sachgebiet 20 Fragen aus dem veröffentlichten Katalog und 5 weitere; mehrere Antworten können richtig sein |
| Bestehen schriftlich | mindestens 18 von 25 je Sachgebiet; ein Punkt nur bei vollständig richtiger Auswahl (§ 5 HJagdV) |
| Schießen | nach DJV-Schießvorschrift (§ 4 HJagdV): Rehbock 95–105 m stehend angestrichen, 3 Schuss, mindestens 2 Treffer; stehender Überläufer 95–105 m sitzend auf Rundholz, 3 Schuss, mindestens 2; flüchtiger Überläufer 50–60 m stehend freihändig, 5 Schuss, mindestens 3; Kipphase 25–35 m, 8 Doppelschuss, mindestens 5 |
| Mündlich-praktisch | mindestens 60 % je Sachgebiet |
| Sicherheit | ein Sicherheitsmangel bei der Waffenhandhabung führt zum Ausschluss von der gesamten Prüfung |
| Wiederholung | 3 Versuche je Prüfungsteil innerhalb von 2 Jahren |
| Sachgebiete | 1 Wildbiologie · 2 Jagdbetrieb · 3 Waffen · 4 Recht |
Ablauf und Besonderheiten
Hessen hat die Jägerprüfung zum 01.04.2026 neu geregelt. Grundlage ist die Hessische Jagdverordnung in der Fassung vom 03.03.2026. Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel; anmelden musst du dich bei der unteren Jagdbehörde deines Wohnorts.
Der schriftliche Teil umfasst vier Sachgebiete mit je 25 Fragen: 20 aus dem veröffentlichten Katalog und 5 weitere. Mehrere Antworten können richtig sein, einen Punkt gibt es nur für eine vollständig richtige Auswahl. Je Sachgebiet brauchst du mindestens 18 Punkte. Lernmaterial, das noch eine niedrigere Grenze nennt, ist veraltet.
Vor der Prüfung weist du eine Pflichtpraxis nach: Übungsschießen, zwei Gesellschaftsjagden mit Aufbrechen, eine Hundeprüfung, einen Fallenjagdlehrgang und zwei Exkursionen. Mindestalter ist 16 Jahre; es genügt, wenn du binnen zwei Monaten nach dem Prüfungstermin 16 wirst. Jeden Prüfungsteil kannst du innerhalb von zwei Jahren dreimal versuchen. Ein Sicherheitsmangel bei der Waffenhandhabung schließt dich von der gesamten Prüfung aus.
Landesrecht mit Prüfungsbezug: Waschbär, Marderhund, Nutria und Nilgans sind in Hessen neu jagdbar. Geänderte Jagdzeiten und die Neuregelungen zur Fangjagd sind vorerst nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung; ab wann die neuen Regeln geprüft werden, klärt das Regierungspräsidium. Bleischrot auf Wasserwild über Gewässern ist verboten (§ 23 Abs. 7 HJagdG), Nachtsichttechnik ist bei Schwarzwild zugelassen (§ 23 Abs. 2a HJagdG).
Wolf: Nach dem Managementplan des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.06.2026 dürfen im Jagdjahr 2026/2027 nur im Lahn-Dill-Kreis höchstens vier Jungwölfe vom 01.07. bis 31.10.2026 erlegt werden. Laut Regierungspräsidium ist das vorerst kein Prüfungsstoff.
Der Katalog des Regierungspräsidiums (Stand 23.11.2023, 2.034 Fragen) ist veröffentlicht. Jagdschein-üben übernimmt ihn erst nach schriftlicher Bestätigung; bis dahin übst du mit eigenen Fragen im hessischen Format. Gebühr und Termine nennt das Regierungspräsidium.