Zum Inhalt springen
Jagdschein-üben

Schleswig-Holstein

Jägerprüfung in Schleswig-Holstein

Jägerprüfung in Schleswig-Holstein: Ausbildung rund 120 Stunden, Prüfungsordnung wird noch am Normtext geprüft – Landesmodul in Vorbereitung.
Stand 26.09.2026Landesmodul in Vorbereitung

Das Landesmodul für Schleswig-Holstein ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageLandesjagdgesetz Schleswig-Holstein; Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung) – Datum und Fassung werden geprüft
Ausbildungrund 120 Stunden laut Landesjagdverband; ob das rechtlich vorgeschrieben ist, wird geprüft
Jugendjagdscheinab 16 Jahren; der Lehrgang ist schon vorher möglich
ReihenfolgeSchießen → schriftlich → mündlich-praktisch (laut Sekundärquelle)
Schriftlich4 Fachgebiete × 20 = 80 Fragen, 180 Minuten, Mehrfachauswahl oder ausführliche Antworten (laut Sekundärquelle, wird geprüft)
Bestehen schriftlichwird geprüft
Prüflinge591 im Jahr 2025, 21 % nicht bestanden

Ablauf und Besonderheiten

In Schleswig-Holstein bereitet eine Ausbildung von rund 120 Stunden auf die Jägerprüfung vor. Angeboten wird sie von Kreisjägerschaften und Jagdschulen. Ob der Kurs rechtlich vorgeschrieben ist, wird am Normtext geprüft. Den Jugendjagdschein gibt es ab 16; mit dem Lehrgang kannst du schon vorher beginnen.

Die Prüfungsordnung heißt „Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung)“. Ihr Datum und ihr Wortlaut sind noch nicht abschließend geprüft. Nach Angaben von Jagdschulen und Verlagen beginnt die Prüfung mit dem Schießen, danach folgen 80 Fragen aus vier Fachgebieten in 180 Minuten und der mündlich-praktische Teil. Unsichere Waffenhandhabung führt danach zum Nichtbestehen. Die Bestehensregeln des schriftlichen Teils sind in den Quellen widersprüchlich. Deshalb ist das Landesmodul Schleswig-Holstein in Vorbereitung.

Beim Wolf geht Schleswig-Holstein einen eigenen Weg: Seit dem 26.01.2024 steht der Wolf im Landesjagdgesetz, verbunden mit einem Aneignungsverbot. Ein Gesetzentwurf von 2026 soll das Landesrecht an das Bundesrecht anpassen und das Aneignungsverbot streichen. Die erste Lesung im Landtag war am 27.08.2026; beschlossen ist der Entwurf noch nicht.

Belegt ist außerdem: Bleihaltige Büchsenmunition ist in Schleswig-Holstein landesweit verboten. Die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten vom 06.03.2019 wurde zum 01.08.2024 geändert; die Tabellen werden vor der Freigabe am amtlichen Text geprüft. Einen amtlichen Fragenkatalog gibt es nicht, Jagdschein-üben arbeitet mit eigenen Fragen.

Quellen

10 Fragen kostenlos