Hamburg
Jägerprüfung in Hamburg
Das Landesmodul für Hamburg ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Hamburgisches Jagdgesetz; Verordnung über die Jägerprüfung vom 13.11.1979 (geltende Fassung wird geprüft) |
|---|---|
| Zulassung | über beim Landesjagdverband registrierte, anerkannte Jagdschulen; Lehrgangsbescheinigung über mindestens 120 Stunden Theorie; Führungszeugnis höchstens 6 Monate alt; Minderjährige mit Einverständnis der Eltern |
| Termine | 6 Termine im Jahr |
| Gebühr | 208 € |
| Schriftlich | 6 Sachgebiete × 15 = 90 Fragen, je 3 Antworten, 180 Minuten (laut Sekundärquellen, wird geprüft) |
| Bestehen schriftlich | mindestens 8 von 15 je Sachgebiet (laut Sekundärquellen, wird geprüft) |
Ablauf und Besonderheiten
In Hamburg führt der Weg zur Jägerprüfung über eine anerkannte Jagdschule: Zugelassen wird mit einer Lehrgangsbescheinigung über mindestens 120 Stunden Theorie von einer beim Landesjagdverband registrierten Jagdschule. Dazu kommt ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist. Minderjährige brauchen das Einverständnis ihrer Eltern. Die Gebühr beträgt 208 Euro, geprüft wird an sechs Terminen im Jahr.
Die Prüfungsverordnung stammt vom 13.11.1979; ob diese Fassung unverändert gilt, wird geprüft. Zwei Sekundärquellen stimmen überein: 90 Fragen aus sechs Sachgebieten mit je drei Antworten in 180 Minuten, bestanden ab 8 von 15 richtigen je Sachgebiet. Wer den schriftlichen Teil oder das Schießen nicht besteht, kann danach nicht weiter teilnehmen. Bis der Normtext geprüft ist, ist das Landesmodul Hamburg in Vorbereitung.
Wie überall besteht die Prüfung aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil (§ 15 Abs. 5 BJagdG). Im mündlich-praktischen Teil wird nach den Sekundärquellen bis zu zehn Minuten je Sachgebiet geprüft, in Gruppen von bis zu fünf Personen; jedes Sachgebiet muss bestanden sein.
Auch die Hamburger Jagdzeiten sind noch nicht vollständig am amtlichen Text geprüft. Grundlage ist die Verordnung über jagdrechtliche Regelungen vom 01.04.2014, die zusätzliche jagdbare Arten und abweichende Jagdzeiten festlegt. Bis zur Freigabe lernst du mit dem Kernmodul und den Jagdzeiten der Bundesverordnung als Rahmen.
Der Fragenkatalog des Landesjagdverbands Hamburg ist geschützt und Teil eines eigenen Lernangebots. Jagdschein-üben arbeitet mit eigenen Fragen im Format mit drei Antworten.