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Jagdschein-üben

Saarland

Jägerprüfung in Saarland

Jägerprüfung im Saarland: 120 Unterrichtseinheiten Pflicht, zuerst Schießen, dann 5 × 24 Fragen mit 5 Antworten (A–E), mindestens 17 je Sachgebiet.
Stand 26.09.2026

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageSaarländisches Jagdgesetz; Jägerprüfungsordnung (JPO) vom 27.01.2000, zuletzt geändert 30.01.2025
Mindestalter15 Jahre
Ausbildung120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, davon bis zu 80 als Fernunterricht (nicht Waffenhandhabung, Schießen, Fallenjagd), höchstens 12 je Tag (§ 16 Abs. 3 JPO)
Antragmindestens 5 Wochen vorher; Führungszeugnis höchstens 6 Monate alt
ReihenfolgeI Waffenhandhabung und Schießen → II schriftlich → III mündlich-praktisch
Schriftlich5 Sachgebiete × 24 = 120 Fragen, 120 Minuten; je Frage 5 Antworten (A–E), 1 richtig; Fragenpool 200 Fragen je Fach (§ 20 JPO)
Bestehen schriftlichmindestens 17 von 24 je Sachgebiet
SchießenKugel: 3 Schuss Rehbock 100 m stehend angestrichen und 3 Schuss 10er-Ringscheibe 100 m sitzend aufgelegt, zusammen mindestens 4 Treffer; Schrot: 6 Kipp- oder Rollhasen auf 30–35 m, mindestens 3 Treffer; Sicherheitsverstöße = nicht bestanden (§ 19 JPO)
Mündlich-praktischhöchstens 15 Minuten je Sachgebiet, 2 Prüfer, Noten 1–6; nicht bestanden bei einmal „ungenügend“ oder zweimal „mangelhaft“ (§ 21 Abs. 4 JPO)
Sachgebiete1 Waffen-, Jagd-, Tierschutzrecht · 2 Wildtierkunde, Wildbiologie, Wildkrankheiten · 3 Jagdbetrieb, Fallenjagd, Jagdhundewesen · 4 Wildhege, Naturschutz, Landschaftspflege · 5 Waffen- und Schießwesen
GebührPrüfung 280 €; Lehrgang 1.190 €
Prüflinge755 im Jahr 2025, 8 % nicht bestanden

Ablauf und Besonderheiten

Im Saarland beginnt die Prüfung mit Waffenhandhabung und Schießen. Erst danach folgen der schriftliche und der mündlich-praktische Teil. Die Jägerprüfungsordnung wurde zuletzt am 30.01.2025 geändert.

Die Ausbildung umfasst 120 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Bis zu 80 davon dürfen als Fernunterricht stattfinden – Waffenhandhabung, Schießen und Fallenjagd nicht. Am Tag sind höchstens zwölf Einheiten erlaubt. Den Antrag stellst du mindestens fünf Wochen vor der Prüfung, mit einem Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist.

Der schriftliche Teil hat ein eigenes Format: Jede Frage hat fünf Antworten von A bis E, genau eine ist richtig. Je Sachgebiet gibt es 24 Fragen, du brauchst mindestens 17 richtige. Die Fragen stammen aus einem Pool von 200 Fragen je Fach. Der Fragenpool vom 07.05.2025 ist veröffentlicht, aber nicht frei nutzbar; Jagdschein-üben arbeitet mit eigenen Fragen im saarländischen Format.

Landesrecht mit Prüfungsbezug: Bleihaltige Büchsenmunition ist im Saarland landesweit verboten. Nachtsichttechnik ist nach § 62a der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz für Schwarzwild und Haarraubwild zugelassen. Die Jagdzeiten stehen in Anlage 3 dieser Verordnung; ihr aktueller Stand wird noch am amtlichen Text geprüft.

Nicht bestandene Einzelteile kannst du einmal innerhalb von 13 Monaten wiederholen; der Lehrgang darf dann nicht länger als 18 Monate zurückliegen (§ 25 JPO).

Zu den Kosten: Die Prüfungsgebühr beträgt 280 Euro, für den Lehrgang fallen nach den Angaben aus dem Saarland 1.190 Euro an. 2025 legten dort 755 Personen die Jägerprüfung ab, 8 Prozent bestanden nicht.

Quellen

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