Mecklenburg-Vorpommern
Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesmodul für Mecklenburg-Vorpommern ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Landesjagdgesetz M-V; Jägerprüfungsverordnung M-V – Datum der geltenden Fassung wird geprüft |
|---|---|
| Prüfungsstelle | Landkreis bzw. kreisfreie Stadt als untere Jagdbehörde |
| Ausbildung | mindestens 130 Stunden (Landesjägerschaft, private Jägerschule oder einjähriges Mentorenprogramm), höchstens 1 Jahr zurückliegend, plus je 2 Stunden Schießausbildung je Disziplin |
| Anmeldung | mindestens 2 Wochen vorher; Nachweis einer Haftpflichtversicherung |
| Schriftlich | 5 Fächer × (15 Mehrfachauswahl + 10 offene Fragen) = 125 Fragen, 150 Minuten (laut Sekundärquelle, wird geprüft) |
| Bestehen | Noten, bestanden ab Note 4; „ungenügend“ in einem Fach führt zum Nichtbestehen (laut Sekundärquelle, wird geprüft) |
| Gebühr | 280 €; Wiederholung je Teil 95 € |
Ablauf und Besonderheiten
In Mecklenburg-Vorpommern nimmt der Landkreis als untere Jagdbehörde die Prüfung ab. Zugelassen wird, wer mindestens 130 Ausbildungsstunden nachweist – bei der Landesjägerschaft, an einer privaten Jägerschule oder in einem einjährigen Mentorenprogramm – und dazu zwei Stunden Schießausbildung je Disziplin. Die Ausbildung darf höchstens ein Jahr zurückliegen. Die Gebühr beträgt 280 Euro, jede Wiederholung eines Teils 95 Euro.
Das Prüfungsformat ist bisher nur aus Angaben von Jagdschulen belegt: danach fünf Fächer mit je 15 Mehrfachauswahl- und 10 offenen Fragen in 150 Minuten und eine Bewertung mit Noten. Das Datum der geltenden Prüfungsverordnung und einzelne Jagdzeiten werden noch geprüft. Deshalb ist das Landesmodul Mecklenburg-Vorpommern in Vorbereitung; gleiche die Angaben mit deiner Prüfungsstelle ab.
Landesrecht mit Prüfungsbezug: Ab dem 01.04.2027 ist bei der Jagd auf Schalenwild Munition verboten, die mehr Blei an den Wildkörper abgibt, als nach dem Stand der Technik unvermeidbar ist. Bleischrot auf Wasserwild ist an Gewässern und in einem Umkreis von 400 Metern bereits seit 2004 verboten.
Wolf: Der Landtag hat das Landesjagdgesetz im Juni 2026 an das geänderte Bundesrecht angepasst. Nach einem Riss wird der Schaden einschließlich des Herdenschutzes begutachtet; danach sind Maßnahmen unmittelbar möglich. Ein landesweiter Managementplan ist in Arbeit. Ein Aneignungsrecht am Wolf gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Der Fragenkatalog des Landesjagdverbands (Stand 02/2025, 1.555 Fragen) ist nicht frei nutzbar. Jagdschein-üben arbeitet mit eigenen Fragen, auch offenen.