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Jagdschein-üben

Bremen

Jägerprüfung in Bremen

Jägerprüfung in Bremen: Fallenjagd als eigenes Fachgebiet, Revierteil, Prüfungsordnung wird noch geprüft – Landesmodul in Vorbereitung.
Stand 26.09.2026Landesmodul in Vorbereitung

Das Landesmodul für Bremen ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageBremisches Landesjagdgesetz; Jägerprüfungsordnung (Name und Datum werden geprüft); Jagdzeitenverordnung vom 03.06.2019
Ausbildungmindestens 154 Lehrstunden (laut Sekundärquelle, wird geprüft)
ReihenfolgeSchießen → schriftlich → Revierteil → mündlich (laut Sekundärquelle)
Schriftlich7 Fachgebiete × 20 = 140 Fragen, frei oder Mehrfachauswahl, 210 Minuten (laut Sekundärquelle, wird geprüft)
FachgebieteJagdtierkunde, Ansprechen, Wildbiologie · Jagdwaffen · Fallenjagd · Naturschutz und Hege · Jagdbetrieb · Behandlung des erlegten Wildes · Jagdrecht und verwandtes Recht (laut Sekundärquelle)

Ablauf und Besonderheiten

Für Bremen liegen zur Jägerprüfung bisher vor allem Angaben von Jagdschulen und Verlagen vor. Danach beginnt die Prüfung mit dem Schießen, das bestanden sein muss. Es folgen ein schriftlicher Teil mit 140 Fragen aus sieben Fachgebieten in 210 Minuten, ein Revierteil mit praktischen Aufgaben und der mündliche Teil. Die Ausbildung soll mindestens 154 Lehrstunden umfassen. Name und Fassung der Prüfungsordnung werden noch geprüft; deshalb ist das Landesmodul Bremen in Vorbereitung.

Eine Besonderheit ist die Fallenjagd als eigenes Fachgebiet. Wer in Bremen geprüft wird, sollte Fanggeräte, ihre rechtlichen Grenzen und die Kontrolle von Fallen besonders gründlich lernen. Bundesrechtlich verboten sind unter anderem Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, und Schlingen jeder Art (§ 19 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BJagdG).

Amtlich belegt sind die Jagdzeiten: Die Bremer Jagdzeitenverordnung vom 03.06.2019 hebt die Jagdzeiten für Dachs, Birkhahn, Rebhuhn sowie Reiher-, Tafel- und Knäkente auf. Kitz und Schmalreh dürfen vom 01.09. bis 31.01. bejagt werden, Stein- und Baummarder vom 01.11. bis 31.01., Iltis und Hermelin vom 01.09. bis 31.01. Zusätzlich jagdbar sind Nutria ganzjährig unter Beachtung des Elterntierschutzes, Waschbär vom 16.07. bis 31.03. und Marderhund vom 01.09. bis 28.02. (Jungtiere jeweils ganzjährig) sowie Nilgans vom 01.08. bis 15.01. Für alle übrigen Arten gilt die Bundesverordnung über die Jagdzeiten.

Einen amtlichen Fragenkatalog gibt es nicht. Jagdschein-üben arbeitet mit eigenen Fragen, darunter ein eigener Block zur Fallenjagd. Gebühren und Termine nennt die zuständige Stelle.

Quellen

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