Baden-Württemberg
Jägerprüfung in Baden-Württemberg
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG); Jägerprüfungsordnung (JPrO) vom 31.01.2018 |
|---|---|
| Prüfungsstelle | Landesjagdverband Baden-Württemberg (beliehene Prüfungsstelle) |
| Mindestalter | vollendetes 15. Lebensjahr am Tag des schriftlichen Teils (§ 6 Abs. 4 JPrO) |
| Ausbildung | Lehrgang mindestens 130 Stunden (Schießübungen nicht angerechnet) plus Schießausbildung (§ 5 JPrO) |
| Anmeldung und Termine | Anmeldung 4 Wochen vorher; Termine im Februar, Mai, Juli, September und November |
| Reihenfolge | legt die Prüfungsstelle fest, meist Schießen · schriftlich · mündlich-praktisch, möglichst binnen 2 Wochen |
| Schriftlich | 5 Fächer × 25 = 125 Mehrfachauswahlfragen, 150 Minuten, landesweit montags; unvollständige Antworten zählen als falsch |
| Bestehen schriftlich | mindestens 13 vollständig richtige Antworten je Fach |
| Schießen | vorab Waffenhandhabung (bis 15 Min.), Nichtbestehen beendet die Schießprüfung; Büchse 5 Schuss Rehbock 100 m und 5 Schuss Überläufer 50–60 m, zusammen mindestens 5 Treffer, je Disziplin mindestens 2; Flinte 10 Kipp- oder Rollhasen, mindestens 5 Treffer |
| Mündlich-praktisch | im Gelände, mindestens 2 Prüfer, etwa 15 Minuten je Fach; alle 5 Fächer müssen bestanden sein |
| Fächer | 1 Wildtierökologie, Wildhege, Biotoppflege · 2 Waffentechnik und Waffenrecht · 3 Jagdbetrieb · 4 Jagd-, Tierschutz-, Naturschutzrecht, Jagdethik · 5 Tierkrankheiten und Wildbretbearbeitung |
| Gebühr | 375 €; Wiederholung Schießen 155 €, schriftlich 70 €, mündlich-praktisch 150 € |
| Prüflinge | 2.926 im Jahr 2025, 61 % bestanden |
Ablauf und Besonderheiten
In Baden-Württemberg nimmt der Landesjagdverband als beliehene Stelle die Jägerprüfung ab. Grundlage sind das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und die Jägerprüfungsordnung von 2018. Geprüft wird an fünf Terminen im Jahr; anmelden musst du dich vier Wochen vorher.
Der schriftliche Teil ist streng: Eine Frage zählt nur, wenn du alle richtigen und keine falschen Antworten angekreuzt hast. Je Fach brauchst du 13 solcher vollständig richtigen Antworten von 25. Übe deshalb mit Mehrfachauswahl und Alles-oder-nichts-Wertung.
Bei der Schießprüfung kommt zuerst die Waffenhandhabung. Wer hier nicht besteht, hat die Schießprüfung nicht bestanden und kann sie erst beim nächsten Termin wiederholen. Bestandene Prüfungsteile bleiben 13 Monate gültig.
Der mündlich-praktische Teil ist die größte Hürde: 2025 scheiterten von 1.133 Prüflingen, die nicht bestanden, 666 allein in diesem Teil. Alle fünf Fächer müssen bestanden sein. Plane für diesen Teil genauso viel Übungszeit ein wie für den schriftlichen.
Landesrecht mit Prüfungsbezug: Das JWMG ordnet Wildarten einem Nutzungs-, Entwicklungs- oder Schutzmanagement zu; Luchs und Wildkatze haben keine Jagdzeit. Die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich verboten (§ 33 JWMG); Ausnahmen gibt es nur mit einer Konzeption und Mindestflächen von 1.500 Hektar für Rehwild und 2.500 Hektar für die übrigen Schalenwildarten. Bleihaltige Büchsenmunition ist landesweit verboten, beim Halbautomaten sind fünf Patronen erlaubt, Bewegungsjagden sind vom 01.02. bis 30.09. verboten.
Die Jagdzeiten nach § 41 JWMG werden noch am Normtext geprüft. Den Fragenkatalog des Landesjagdverbands übernimmt Jagdschein-üben nicht; du übst mit eigenen Fragen im Format der Prüfung.