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Jagdschein-üben

Nordrhein-Westfalen

Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen

Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen: keine Kurspflicht, schriftlich landesweit am Montag der letzten vollständigen Aprilwoche, 4 × 25 Fragen, 14/70-Regel.
Stand 26.09.2026

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageLandesjagdgesetz NRW; Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010, gültig ab 09.12.2025, §§ 1–11
Anmeldungbei der unteren Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, spätestens 2 Monate vor dem schriftlichen Termin
Mindestalter15 Jahre
Ausbildungkeine Kurspflicht
NachweisePrüfungsgebühr; Handhabung und Schießen mit Kurzwaffen (Kaliber mindestens 9 mm, höchstens 1 Jahr alt, von einer Vereinigung der Jäger); Schulung „kundige Person“; Führungszeugnis höchstens 6 Monate alt (§ 4 DVO)
Termin schriftlichlandesweit am Montag der letzten vollständigen Aprilwoche, 15 Uhr
Schriftlich4 Sachgebiete × 25 = 100 Ankreuzfragen, höchstens 2 Stunden
Bestehen schriftlichmindestens 14 je Sachgebiet oder mindestens 70 insgesamt mit mindestens 14 in Sachgebiet 1 (§ 8 Abs. 2 DVO)
SchießenBüchse 5 Schuss sitzend aufgelegt auf die Rehbockscheibe (90–110 m), mindestens 40 Ringe; 5 Schuss stehend freihändig auf den flüchtigen Überläufer (48–62 m), mindestens 2 Treffer; Flinte 10 Ziele, mindestens 3 Tauben oder 5 Kipphasen; unsichere Handhabung = nicht bestanden
Mündlich-praktischGruppen bis 3 Personen, etwa 30 Minuten je Person; bestanden in 3 von 4 Sachgebieten, darunter Sachgebiet 1 und 3
Sachgebiete1 Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz · 2 Jagdbetrieb, Waidgerechtigkeit, Sicherheit, Jagdhunde, Wildbehandlung, Wildkrankheiten, Land- und Waldbau, Wildschadenverhütung · 3 Waffentechnik, Handhabung von Jagd- und Faustfeuerwaffen · 4 Jagd-, Waffen-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftsrecht (§ 3 Abs. 2 DVO)
Prüflinge1.593 im Jahr 2025, 25 % nicht bestanden

Ablauf und Besonderheiten

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Kurspflicht. Du stellst den Antrag bei der unteren Jagdbehörde deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt, spätestens zwei Monate vor dem schriftlichen Termin. Beizufügen sind unter anderem ein Nachweis über Handhabung und Schießen mit Kurzwaffen, die Schulung zur kundigen Person und ein Führungszeugnis.

Die schriftliche Prüfung findet landesweit am selben Tag statt: am Montag der letzten vollständigen Aprilwoche um 15 Uhr. In Bochum lagen 2026 der schriftliche Teil am 20.04., das Schießen am 21.04. und der mündlich-praktische Teil vom 22. bis 24.04.; Anmeldeschluss war der 20.02.2026. Nach dieser Regel wäre der schriftliche Termin 2027 der 19.04. – verbindlich sind die Angaben deiner unteren Jagdbehörde.

Bestehensregel schriftlich: Du brauchst in jedem Sachgebiet mindestens 14 von 25 Punkten – oder insgesamt mindestens 70 Punkte, wenn Sachgebiet 1 mindestens 14 Punkte hat. Bei der Schießprüfung sind auf die Rehbockscheibe 40 Ringe nötig, nicht 30, wie manche Quellen angeben. Den mündlich-praktischen Teil bestehst du in drei von vier Sachgebieten, Sachgebiet 1 und 3 müssen dabei sein. Nicht bestandene Teile im Schießen oder im mündlich-praktischen Teil kannst du einmal wiederholen, frühestens nach drei Monaten.

Das Landwirtschaftsministerium hat 500 offene Prüfungsfragen für den schriftlichen Teil veröffentlicht, ohne Antworten. Die Prüfungsbögen mit Antwortmöglichkeiten sind nicht öffentlich. Jagdschein-üben plant 500 eigene offene Fragen im NRW-Stil mit Musterantworten und eigene Ankreuzfragen im Format der Prüfung.

Landesrecht mit Prüfungsbezug: Bleihaltige Büchsenmunition ist in Nordrhein-Westfalen landesweit verboten. Der Rehbock darf ab dem 01.05. bejagt werden. Eine eigene Landesregelung zum Wolf ist nicht bekannt (Stand 26.09.2026); es gilt der Bundesrahmen. Die Prüfungsgebühr legt die untere Jagdbehörde fest.

Quellen

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