Rheinland-Pfalz
Jägerprüfung in Rheinland-Pfalz
Das Landesmodul für Rheinland-Pfalz ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage bis 31.03.2027 | bisheriges Landesjagdgesetz und Landesjagdverordnung von 2013 |
|---|---|
| Rechtsgrundlage ab 01.04.2027 | Landesjagdgesetz vom 09.07.2025 und neue Landesjagdverordnung (Entwurf vom 20.08.2026, §§ 49–63) |
| Ausbildung bis 31.03.2027 | Lehrgang oder mindestens 6 Monate bei einer Mentorin oder einem Mentor |
| Schriftlich bis 31.03.2027 | 6 Sachgebiete × 20 = 120 Fragen, höchstens 6 Stunden |
| Bestehen bis 31.03.2027 | keine Note 6 und höchstens eine Note 5 |
| Schießen bis 31.03.2027 | Kurzwaffe auf 7 m mindestens 4 von 5 Treffern; Büchse mindestens 60 Ringe (Schusszahl wird geprüft); 10 Rollhasen, mindestens 5 Treffer |
| Ab 01.04.2027 | Prüfung bei der unteren Jagdbehörde; Reihenfolge Schießen · schriftlich · mündlich-praktisch (§§ 49, 54 LJVO-Entwurf); weitere Einzelheiten werden geprüft |
| Prüflinge | 1.212 im Jahr 2025, 17 % nicht bestanden |
Ablauf und Besonderheiten
Rheinland-Pfalz steht vor einem Rechtswechsel. Das neue Landesjagdgesetz vom 09.07.2025 tritt am 01.04.2027 in Kraft, zusammen mit einer neuen Landesjagdverordnung. Deren Entwurf vom 20.08.2026 regelt die Jägerprüfung in den §§ 49 bis 63. Das neue Gesetz soll vor dem Inkrafttreten selbst noch geändert werden; ein Entwurf dazu liegt seit dem 05.08.2026 vor.
Für dich entscheidet das Prüfungsdatum. Bis zum 31.03.2027 gilt das bisherige Recht: Zulassung nach einem Lehrgang oder nach mindestens sechs Monaten bei einer Mentorin oder einem Mentor, schriftlich 120 Fragen aus sechs Sachgebieten in höchstens sechs Stunden, bestanden ohne Note 6 und mit höchstens einer Note 5.
Ab dem 01.04.2027 soll die Prüfung mit dem Schießen beginnen, dann folgen der schriftliche und der mündlich-praktische Teil. Zuständig wird die untere Jagdbehörde. Fragenzahl, Zeit und Schießdisziplinen nach neuem Recht stehen erst fest, wenn die Verordnung verkündet ist. Deshalb ist das Landesmodul Rheinland-Pfalz in Vorbereitung.
Weitere Änderungen mit Prüfungsbezug: Ab dem 01.04.2032 ist nur noch als „bleifrei“ deklarierte Munition zulässig (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 LJG in der neuen Fassung). Der Rehbock darf nach bisherigem Recht ab dem 01.05. bejagt werden. Zum Umgang mit dem Wolf nach dem geänderten Bundesjagdgesetz hat das Umweltministerium am 06.05.2026 Vollzugshinweise veröffentlicht.
Einen öffentlichen amtlichen Fragenkatalog gibt es nicht. Jagdschein-üben arbeitet mit eigenen Fragen und kennzeichnet, nach welchem Recht sie gelten. Gebühren und Termine nennt die zuständige Behörde.